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#501 (+|-) (Wertung: -192)
Brigitte Zypries, SPD
Die Grundidee unseres Strafrechts ist ja, den Täter dafür zu sanktionieren, dass er das Rechtsgut eines anderen verletzt hat. Künftig aber wird jemand schon dafür bestraft, dass er Kontakt zu einer Terrorgruppe aufnimmt oder sich im Umgang mit Waffen schulen lässt. Damit bewegen wir uns sehr weit im Vorfeld einer Rechtsgutverletzung.
Ich habe es schon mehrfach gesagt und ich wiederhole es noch einmal: Diese Vorfeldstrafbarkeit ist verfassungsrechtlich auf Kante genäht. Aber ich halte sie für notwendig und für verfassungsrechtlich zulässig.

Quelle: Rede im Bundestag am 29.01.2009, Link