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Christoph Matschie, SPD
Aber was sagen Sie einem 55-Jährigen, der sein Leben lang brav in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, aber wegen der geplanten Begrenzung der Zahldauer des Arbeitslosengeldes möglicherweise zum Sozialamt muss?

"Das muss er ja nicht, denn er bekommt - nach 18 Monaten Arbeitslosengeld - das Arbeitslosengeld II und wird weiter vom Arbeitsamt betreut. Wir wollen das Gesamtsystem so umbauen, dass auch bei älteren Arbeitslosen die Vermittlung in einen neuen Job im Vordergrund steht."

Quelle: Im Interview mit der Maerkischen Allgemeinen, Veröffentlicht am 23.05.2003 Link