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#312 (+|-) (Wertung: -146)
Bodo Ramelow, Linkspartei
Ob der „Schießbefehl“ allerdings als zwingende Todesandrohung im strafrechtlichen Sinne gewertet werden kann, darf mittlerweile bezweifelt werden. Richtig ist aber, dass die tägliche Vergatterung an den Waffen bei den Grenztruppen als Anordnung, mit eben selbiger Waffe den „Grenzdurchbruch“ zu unterbinden, verstanden werden musste. Durch die Form der Posteneinteilung und durch das gezielte Säen von Misstrauen waren aber Grenzsoldaten häufig mit dieser Situation überfordert. Diese wechselseitige Angst lässt sich schwerlich mit dem Begriff „Schießbefehl“ hinreichend qualifizieren. Dass die DDR aber ohne Wissen oder gar gegen die Anordnung der Sowjetunion diese Grenzabsicherung aufgebaut hätte, wäre einfach nur historisch als Unsinn zu bezeichnen.

Quelle: Gegenüber der Südthüringischen Zeitung am 26.02.2009, Link