#621 (+|-)
(Wertung: -140)
Hans-Peter Uhl, CSU
Ich sage Ihnen jetzt schon eins voraus. Sie [die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe] werden sagen: Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungsgemäß. Sie werden sagen, die EU-Richtlinie [zur Vorratsdatenspeicherung] muß auch in Deutschland angewandt werden. Sie werden sagen, möglicherweise schaut aber genau an, zu welchem Zweck der Staat diese Vorratsdaten abrufen können soll.
ab Minute 25 in der Phoenix-Runde mit dem Titel "Viel Überwachung, wenig Freiheit? – Der Zank um die Innere Sicherheit" , 8. Oktober 2009, 22.15 Uhr
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